I. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 22. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Beteiligte zu 2 hat der Beteiligten zu 1 die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Festsetzung des Geschäftswerts bleibt vorbehalten.
I. Der Erblasser ist am 11.9.2008 im Alter von 78 Jahren verstorben. Er war in einziger Ehe verheiratet mit L. F.. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Aus ihr ist der Beteiligte zu 2 hervorgegangen. Seit 1967 lebte der Erblasser in Lebensgemeinschaft mit der Beteiligten zu 1. Aus dieser Verbindung sind keine Kinder hervorgegangen.
Am 15.7.1975 verfasste der Erblasser folgendes Testament:
"(Ort), den 15.7.1975
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