1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 bis 5 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Annaberg vom 06.05.2010 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Der Wert für die Vergütung der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1 und 3 bis 5 im Beschwerdeverfahren beträgt 2.400,00 EUR.
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