I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.09.2016 -
Der Antrag des Antragstellers vom 02.08.2016 auf Erteilung eines Erbscheins wird zurückgewiesen.
II. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 550.000,- Euro festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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