Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 400.000 Euro.
I.
Die am 13. Dezember 2011 verstorbene Erblasserin war die Witwe ihres am 01. Juli 2007 vorverstorbenen Ehemannes H. A. K. S..
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