SchlHOLG - Beschluss vom 06.07.2015
3 Wx 38/15
Normen:
§§ 158, 2074, 2231 f, 2247 BGB;
Vorinstanzen:
AG Kiel, vom 05.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VI 2177/14

Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

SchlHOLG, Beschluss vom 06.07.2015 - Aktenzeichen 3 Wx 38/15

DRsp Nr. 2015/19561

Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

1. Eine letztwillige Verfügung ist dann unter eine zulässige echte Bedingung gestellt worden - hier durch eine Bezugnahme des Erblassers auf seinen Tod bei einer bestimmten Gelegenheit, nämlich bei einer Reise nach Russland - wenn im Wege der Auslegung der Wille des Erblassers erkennbar wird, die Wirksamkeit der Verfügung mit dem angegebenen, für ungewiss gehaltenen Umstand unmittelbar zu verknüpfen.2. Ist der Tod bei der im Testament zur Bedingung erhobenen Gelegenheit nicht eingetreten, muss der etwa später gebildete Wille, das Testament dennoch und nunmehr ohne die Bedingung fortgelten zu lassen, formgerecht - §§ 2231 f, 2247 BGB - verlautbart werden. Orientierungssätze: Auslegung eines unter der Bedingung des Erblassertodes bei bestimmter Gelegenheit stehenden Testamentes

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 13. Februar 2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Kiel vom 5. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Geschäftswert von 100.000,00 Euro.

Normenkette:

§§ 158, 2074, 2231 f, 2247 BGB;

Gründe

I.