OLG Hamm - Anerkenntnisurteil vom 12.06.2013
10 U 4/12
Normen:
BGB § 2084;
Vorinstanzen:
LG Siegen, vom 12.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 372/09

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines vermachten Geldbetrages

OLG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 12.06.2013 - Aktenzeichen 10 U 4/12

DRsp Nr. 2013/23935

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines vermachten Geldbetrages

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2011 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen- teilweise abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 48.225,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 sowie weiteren 832,88€ außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 3/10 und der Beklagte zu 7/10.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2084;

Gründe

I.