1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.12.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.:
2. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
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