I. Alleininhaber des unter der Firma G, betriebenen Unternehmens war A. Dieser verstarb am ... Er wurde durch seine Ehefrau E beerbt, die das Unternehmen zunächst fortführte.
Durch notariell beurkundete Erklärungen vom 20. April 1997 vereinbarte Frau E u.a. mit ihren beiden Söhnen B und C Folgendes:
"§ 2 Überlassung
Frau E überlässt hiermit die nachfolgenden, näher genannten Grundstücke und Erbbaurechte mit allen Rechten und Pflichten sowie Bestandteilen sowie den in den Betriebsräumen ausgeübten Gewerbebetrieb mit allen Aktiven und Passiven an ihre Söhne B und C.
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