Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschuss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 8. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 tragen die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
I.
H. R. (Erblasser) war Eigentümer des im Eingang des Beschlusses bezeichneten Grundstücks. Er verstarb am 9. Juli 2005. Er wurde von den Beteiligten zu 4 bis 6, seinen Söhnen, zu gleichen Teilen beerbt. Die Erben sind durch die Anordnung von Testamentsvollsteckung beschränkt. Testamentsvollstrecker ist der Beteiligte zu 4. Das zu dem Nachlass gehörende Grundvermögen darf nach dem Testament des Erblassers nicht verkauft werden, sondern soll in einer "Familienstiftung" verbleiben.
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