LG Amberg, vom 29.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen O 1227/11
Ausübung der Rechte aus einem in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Geschäftsanteil an einer GmbHWirksamkeit der durch einen von mehreren Miterben erklärten Klagerücknahme
OLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014 - Aktenzeichen 12 U 2267/12
DRsp Nr. 2014/12785
Ausübung der Rechte aus einem in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Geschäftsanteil an einer GmbHWirksamkeit der durch einen von mehreren Miterben erklärten Klagerücknahme
1. Die gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Geschäftsanteil an einer GmbH durch mehrere Mitberechtigte gemäß § 18 Abs. 1GmbHG, insbesondere die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Mitberechtigten gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 GmbHG, erfolgt nach den Vorschriften des jeweiligen Gemeinschaftsverhältnisses. Im Falle eines in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Geschäftsanteils an einer GmbH kann dies im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss der Miterben gemäß §§ 2038 Abs. 2 Satz 1, 745 Abs. 1 Satz 1 BGB erfolgen.2. Die Erhebung einer gesellschaftsrechtlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage sowie die diesbezügliche Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten zählen zur ordnungsgemäßen Verwaltung eines GmbH-Geschäftsanteils.3. Bei einem in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Geschäftsanteil an einer GmbH sind die eine gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage erhebenden Miterben notwendige Streitgenossen auf materiell-rechtlicher Grundlage im Sinne des § 62 Abs. 1 Alt. 2 ZPO.
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