I.
Die Klägerin verlangt im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung eines im Jahre 1994 geschlossenen Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung in Emden, Gorch-Fock-Straße. Es handelt sich - wie in zahlreichen anderen Fällen auch - um den von der Beklagten zu 2 vollfinanzierten Erwerb nach dem "Dortmunder Modell". Die Beklagte zu 1 gewährte der Beklagten zu 2 dabei eine Zinssubvention von 139 DM/qm, die der Verbilligung der bei der Beklagten aufgenommenen Vorausdarlehen diente (LGU S. 13 ff.).
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf das Urteil des Landgerichts verwiesen, das der Klage im Wesentlichen gegen beide Beklagte stattgegeben hat.
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