BayObLG - Beschluß vom 05.04.1989 BReg 1 a Z 26/88
Normen:
FGG § 16 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1989, 1O9O
BayObLG - Beschluß vom 05.04.1989 (BReg 1 a Z 26/88) - DRsp Nr. 1996/16316
BayObLG, Beschluß vom 05.04.1989 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 26/88
DRsp Nr. 1996/16316
Erlassen ist eine Entscheidung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht schon dann, wenn die Richter sie unterschrieben haben, sondern erst dann, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die für die Verfahrens-beteiligten bestimmten Ausfertigungen zur Aushändigung an die Post hinausgegeben hat.Ein Schriftsatz eines Beteiligten ist auch dann noch zu berücksichtigen, wenn er sich bereits in dem Gerichtseinlauf befindet, bevor die Entscheidung erlassen wurde.