BayObLG - Beschluß vom 10.03.1993 (1Z BR 3/93) - DRsp Nr. 1998/13411
BayObLG, Beschluß vom 10.03.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 3/93
DRsp Nr. 1998/13411
»Zum Geschäftswert einer Beschwerde, mit der die Eltern des Erblassers einen Erbschein als gesetzliche Erben anstreben, wenn Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Wirksamkeit eines Testaments ist, in dem neben der Erbeinsetzung eines Dritten auch Vermächtnisse enthalten sind.«