BayObLG - Beschluß vom 27.09.1993
1Z BR 95/93
Normen:
FGG § 19 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1994, 1162

Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht als beschwerdefähige Entscheidung

BayObLG, Beschluß vom 27.09.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 95/93

DRsp Nr. 1999/10713

Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht als beschwerdefähige Entscheidung

§ 19 FGG eröffnet die Beschwerde gegen sachliche Entscheidungen des Gerichts mit Außenwirkung. Das sind in erster Linie Verfügungen, die ein Verfahren oder einen Abschnitt innerhalb eines anhängigen Verfahrens abschließen. Die Testamentseröffnung ist keine derartige Verfügung.Die bloße Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht erfüllen regelmäßig nicht die Voraussetzungen einer beschwerdefähigen Entscheidung.

Normenkette:

FGG § 19 ;
Fundstellen
NJW-RR 1994, 1162