Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht als beschwerdefähige Entscheidung
BayObLG, Beschluß vom 27.09.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 95/93
DRsp Nr. 1999/10713
Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht als beschwerdefähige Entscheidung
§ 19FGG eröffnet die Beschwerde gegen sachliche Entscheidungen des Gerichts mit Außenwirkung. Das sind in erster Linie Verfügungen, die ein Verfahren oder einen Abschnitt innerhalb eines anhängigen Verfahrens abschließen. Die Testamentseröffnung ist keine derartige Verfügung.Die bloße Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht erfüllen regelmäßig nicht die Voraussetzungen einer beschwerdefähigen Entscheidung.