OLG Celle - Beschluss vom 17.04.2002
7 W 16/02 (L)
Normen:
HöfeVfO § 3 § 11 ;
Vorinstanzen:
AG Neustadt, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Lw 1/02

Bedeutung der Löschung des Hofvermerks nach Abschluss eines Feststellungsverfahrens gemäß § 11 I a HöfeVfO

OLG Celle, Beschluss vom 17.04.2002 - Aktenzeichen 7 W 16/02 (L)

DRsp Nr. 2002/6651

Bedeutung der Löschung des Hofvermerks nach Abschluss eines Feststellungsverfahrens gemäß § 11 I a HöfeVfO

»Die Löschung des Hofvermerks nach Abschluss eines Feststellungsverfahrens gemäß § 11 I a HöfeVfO hat lediglich deklaratorische Bedeutung (wirkt nicht konstitutiv).«

Normenkette:

HöfeVfO § 3 § 11 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind die Kinder der am 22. Januar 2001 verstorbenen Frau L#### #######. Diese war Eigentümerin des im Grundbuch von ####### Blatt 1345 verzeichneten Grundbesitzes mit einer Größe von 3,1430 ha. Seinerzeit war im Grundbuch ein Hofvermerk eingetragen. Die landwirtschaftlichen Flächen sind an einen Landwirt verpachtet.

Die Erblasserin hatte in dem mit ihrem vorverstorbenen Ehemann H####### ####### geschlossenen notariellen Erbvertrag vom 16. Dezember 1975 den Beteiligten zu 1 zum Hoferben eingesetzt.