Beendigung der Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei
BGH, Beschluß vom 09.05.1995 - Aktenzeichen XI ZB 7/95
DRsp Nr. 1995/5310
Beendigung der Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei
»In den Fällen der Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei endet die Aussetzung mit der Zustellung der Anzeige des Nachlaßpflegers über seine Bestellung; einer Darlegung des Umfangs seines Wirkungskreises bedarf es nicht.«