Autor: Christ |
Klassischer Fall des Erwerbs von Todes wegen ist der Erwerb durch Erbanfall (§
Die Erbschaftsteuerbescheide ergehen, auch wenn eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht wurde, für jede am Nachlass beteiligte Person, unabhängig davon, ob diesen ein (Mit-)Erbe oder ein Vermächtnis zugewendet worden ist. Auch die Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgt nur dieser Person gegenüber, wenn nicht für alle gemeinsam Testamentsvollstreckung angeordnet wurde oder einer Person von allen Miterbenden Vollmacht für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens eingeräumt wurde.
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