Befreiende Lebensversicherung; Vermögensvorteil; Erwerb von Todes wegen; Gesetzliche Rentenversicherung - Befreiende Lebensversicherung als erbschaftssteuerpflichtiger
FG Hessen, vom 16.06.1999 - Aktenzeichen 1 K 3235/96
DRsp Nr. 2001/2846
Befreiende Lebensversicherung; Vermögensvorteil; Erwerb von Todes wegen; Gesetzliche Rentenversicherung - Befreiende Lebensversicherung als erbschaftssteuerpflichtiger
1. Die aus einer sog. befreienden Lebensversicherung zugeflossene Versicherungssumme stellt einen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 4ErbStG dar.2. Ansprüche aus der befreienden Lebensversicherung sind erbschaftssteuer-rechtlich nicht als Surrogat der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzusehen.
Normenkette:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4 ;
Tatbestand:
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