Die Revision gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 22. Mai 2008 wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zugesprochene Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem am 10. Februar 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. GmbH (fortan Schuldnerin). Die Eröffnung wurde am 11. Februar 2005 im Internet und am 23. Februar 2005 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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