BGH - Urteil vom 16.07.2009
IX ZR 118/08
Normen:
InsO § 9 Abs. 1; InsO § 82; BGB § 407;
Fundstellen:
BB 2009, 2221
BGHZ 182, 85
DB 2009, 1922
DZWIR 2009, 431
JZ 2010, 48
JuS 2009, 1149
MDR 2009, 1361
NJ 2009, 517
NZI 2009, 680
WM 2009, 1704
ZIP 2009, 1726
ZInsO 2009, 1646
Vorinstanzen:
LG Neubrandenburg, vom 22.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 39/07
AG Neubrandenburg, vom 20.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 C 238/06

Befreiung des Leistenden bei Kenntnis von der Verfahrenseröffnung i.R.e. Insolvenzverfahrens; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang der Beweislast hinsichtlich der Nichtkenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Schutz des Leistenden in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit eines Gläubigers

BGH, Urteil vom 16.07.2009 - Aktenzeichen IX ZR 118/08

DRsp Nr. 2009/20607

Befreiung des Leistenden bei Kenntnis von der Verfahrenseröffnung i.R.e. Insolvenzverfahrens; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang der Beweislast hinsichtlich der Nichtkenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Schutz des Leistenden in seinem Vertrauen auf die Empfangszuständigkeit eines Gläubigers

Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende nicht befreit, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangt hat.

Tenor:

Die Revision gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 22. Mai 2008 wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zugesprochene Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.

Von Rechts wegen

Normenkette:

InsO § 9 Abs. 1; InsO § 82; BGB § 407;

Tatbestand:

Der Kläger ist Verwalter in dem am 10. Februar 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. GmbH (fortan Schuldnerin). Die Eröffnung wurde am 11. Februar 2005 im Internet und am 23. Februar 2005 im Bundesanzeiger veröffentlicht.