Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 30. September 2013 -
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 637,81 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Festsetzung von Kosten eines Rechtsstreits zu Lasten der beklagten Eheleute, nachdem die Klägerin verstorben und von der Antragstellerin und dem Beklagten zu 1 beerbt worden ist.
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