Begriff der sittlichen Verpflichtung zu einer Schenkung
BGH, Urteil vom 22.01.1998 - Aktenzeichen IX ZR 307/97
DRsp Nr. 1998/3357
Begriff der sittlichen Verpflichtung zu einer Schenkung
Eine sittliche Verpflichtung zu einer Schenkung kann nur bejaht werden, wenn das Unterlassen der Schenkung als sittlich anstößig anzusehen wäre. Dies kann der Fall sein bei Zuwendungen aus Dankbarkeit für langjährige unbezahlte Dienste im Haushalt oder gesundheitliche Betreuung. Eine sittliche Verpflichtung scheidet jedoch aus, wenn die geleisteten Dienste bereits anderweitig vergütet worden sind.
Normenkette:
KO §§ 37, 32 Nr. 1 ;
Tatbestand:
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