Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 gegen die am 13.04.2018 erfolgte Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch von XXX durch das Amtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt - (Az. WBN036
zurückgewiesen.
2.Die Beteiligten Ziff. 1 und 2 tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 200.000,00 festgesetzt.
I.
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