Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 01.09.2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: (bis zu) € 9.000.
I.
Die Parteien streiten darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, nachdem die Beklagte den von der Klägerin unter dem Gesichtspunkt der Gläubigeranfechtung geltend gemachten Klageanspruch anerkannt hat.
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