Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird das Anerkenntnisurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 7. August 2008 im Kostenausspruch dahin geändert, dass die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das nach §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|