Begründung der Rechtsbeschwerde mit Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Bemessung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Mitglieds einer LPG
BGH, Beschluß vom 01.07.1994 - Aktenzeichen BLw 100/93
DRsp Nr. 1994/2987
Begründung der Rechtsbeschwerde mit Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Bemessung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Mitglieds einer LPG
»a) Wird die Rechtsbeschwerde auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht gestützt, muß sie angeben, welche Ermittlungen das Gericht unterlassen hat und zu welchem tatsächlichen Ergebnis sie möglicherweise geführt hätten. b) § 51a Abs. 3 Satz 2 LwAnpG ist nur anwendbar, wenn ein vor dem 7. Juli 1991 ausgeschiedenes Mitglied oder sein Erbe den ihm zustehenden Abfindungsanspruch vor dem Umwandlungsbeschluß geltend gemacht hat. Anderenfalls ist die Umwandlungsbilanz maßgebend.«
I. Der Antragsteller war Mitglied der LPG Sch., der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin. Mit Schreiben vom 10. November 1990 erklärte er seinen Austritt aus der LPG zum 31. Dezember 1990 und verlangte die Herausgabe seines Betriebs. Dieser wird seit dem 1. April 1991 nunmehr von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bewirtschaftet, der neben dem Antragsteller dessen Schwägerin sowie deren Sohn angehören.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.