Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. März 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der Betroffene begehrt die Aufhebung seiner Betreuung.
Für den Betroffenen besteht eine Betreuung für die Aufgabenbereiche Besorgung der Rechtsangelegenheiten vor Gerichten, Vertretung vor Behörden (einschließlich der Beantragung von ARGE-Leistungen), Wohnungsangelegenheiten und Eröffnung eines Bankkontos. Für sämtliche Aufgabenkreise ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Das Amtsgericht hat den Antrag des Betroffenen, die Betreuung aufzuheben, zurückgewiesen und die Betreuung zugleich um den Aufgabenkreis Verfügungen über das Bankkonto des Betroffenen bei der Stadtsparkasse (...) erweitert. Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich dieser mit seiner Rechtsbeschwerde.
II.
Die Rechtsbeschwerde ist begründet.
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