Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Abt. 72-76, vom 17. November 2014 (Az. 72-
Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von € 119.482,20.
Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht hat das Nachlassgericht mit dem angefochtenen Beschluss einen Ersatztestamentsvollstrecker bestellt. Mit keinem der im Beschwerdeverfahren gestellten Anträge kann die Beteiligte zu 1) durchdringen.
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