Berechnung des Pflichtteils bei Veräußerung eines Grundstücks nach dem Erbfall
BGH, Urteil vom 24.03.1993 - Aktenzeichen IV ZR 291/91
DRsp Nr. 1994/1372
Berechnung des Pflichtteils bei Veräußerung eines Grundstücks nach dem Erbfall
Ist nach dem Erbfall ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück veräußert worden, ist auf den sog. gemeinen Wert abzustellen, der dem Verkaufswert entspricht. Dabei ist die Entwicklung der Grundstückspreise seit dem Erbfall zu berücksichtigen (Klarstellung zu BGH, DRsp-ROM Nr. 1993/1127 = DRsp I (174) 260 b = NJW-RR 1991, 900 = WM 1991, 1352).