I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Eheleute, die Beteiligten zu 3 bis 8 deren eheliche Abkömmlinge.
Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer eines im Grundbuch eingetragenen Hofes zur Größe von 68.22.28 ha mit einem zuletzt festgestellten Einheitswert von 37.900 DM. Er erteilte am 21. November 1991 der Beteiligten zu 2 eine notariell beurkundete Generalvollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten, insbesondere zur Veräußerung seines Grundbesitzes. In der Folgezeit wurde er krankheitsbedingt geschäfts- und testierunfähig.
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