Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 15. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§ 131 Abs. 5 Satz 2 KostO).
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die für ihn angeordnete Betreuung.
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