Bestimmung des Vermögens bei der Vereinbarung einer Gütertrennung
BayObLG, Beschluß vom 10.01.1985 - Aktenzeichen BReg 3 Z 152/83
DRsp Nr. 1998/13878
Bestimmung des Vermögens bei der Vereinbarung einer Gütertrennung
»1. Das Vermögen der beiden (künftigen) Ehegatten abzüglich der auf diesem lastenden Schulden bestimmt den Wert für die Beurkundung der Vereinbarung, daß in der Ehe Gütertrennung bestehen soll. Eine Wertschätzung nach § 30 Abs. 1KostO kommt nicht in Betracht.2. Ist ein Ehegatte als Vorerbe Inhaber von Vermögen, so stellen die ihn treffenden erbrechtlichen Beschränkungen keine abziehbaren Verbindlichkeiten dar.«