Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch einen Testamentsvollstrecker. Beklagter zu 1) ist der Testamentsvollstrecker über den Nachlass des W. K. , der Beklagte zu 2) ist ein Sohn und testamentarischer Alleinerbe des W. K. .
Der Erblasser K. verstarb im Dezember 1994. Er war Eigentümer von ca. 35 mit Mietshäusern bebauten Grundstücken. In seinem Testament vom 08. Mai 1994 (vgl. dazu die Kopie Bl. 127 ff. d. A.) setzte der Erblasser den Beklagten zu 2) zum Alleinerben ein und ordnete für seine Ehefrau und seine beiden weiteren Söhne Vermächtnisse von je 1/6 des Nachlassgeldes an. Die Auszahlung des Vermächtnisses sollte in Raten auf die Dauer von 10 Jahren erfolgen, zum Testamentsvollstrecker wurde Herr Rechtsanwalt G. W. eingesetzt.
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