Die Beteiligten streiten um die Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer. Der Kläger erhielt im August 1998 von der Schenkerin, die am 10. April 1999 verstarb, einen Betrag von 110.000,00 DM zum Erwerb des Grundstücks ... geschenkt; die Schenkungsteuer sollte die Schenkerin tragen. Er erwarb einen hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück aufgrund des notariellen Vertrages vom 14. August 1998. Der Kaufpreis betrug insgesamt 500.000,00 DM. Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf die Ablichtung des Vertrages Bezug genommen. Der Kläger ist der Alleinerbe der Schenkerin.
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