OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.2015
I-3 U 11/14
Normen:
BGB §§ 181, 2205 Satz 3, 2206 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 670
ZEV 2015, 600
ZEV 2016, 28
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 23.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen O 108/10

Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem HausgrundstückUnentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2015 - Aktenzeichen I-3 U 11/14

DRsp Nr. 2015/18032

Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers

1. Zu den (objektiven und subjektiven) Voraussetzungen einer - hier verneinten -(teilweisen) Unentgeltlichkeit des Kaufvertrages mit der Erbengemeinschaft über den (Eigen-) Erwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils durch den nach § 181 BGB befreiten Testamentsvollstrecker und Erben2. Der Wert des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück lässt sich nicht dadurch berechnen, dass man den vollen Verkehrswert rechnerisch halbiert, sondern ist unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten deutlich niedriger anzusetzen (hier: Abschlag von 15 % keinesfalls übersetzt).3. Auch soweit der Testamentsvollstrecker durch den Erwerb des Anteils in eine Alleineigentümerstellung einrückt, die es ihm ermöglicht, über eine Veräußerung des Gesamtobjekts den vollen Verkehrswert zu realisieren, ist jedenfalls dann nicht nicht auf den - ungeschmälerten - hälftigen Wert der Gesamtimmobilie abzustellen, wenn der Alleinerwerb auch darauf beruht, dass Testamentsvollstrecker und Erbe in demselben Kaufvertrag von einem der (Mit-) Erben - ohne auf seine Befreiung nach § 181 BGB zurückzugreifen - einen weiteren Miteigentumsanteil erwirbt (Abgrenzung zu BGH IV ZR 138/14 vom 13. Mai 2015 - BeckRS 2015, 09893).