FG Nürnberg, vom 19.11.1999 - Aktenzeichen IV 300/97
DRsp Nr. 2001/3147
Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses
Der testamentarisch vermachte Anspruch auf verbilligten Erwerb einer Eigentumswohnung (sog. Kaufrechtsvermächtnis) ist mit dem Verkehrswert der Wohnung abzüglich des zu entrichtenden Kaufpreises der Erbschaftsteuer zu unterwerfen.
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