FG Nürnberg - Urteil vom 14.03.2002
IV 456/00
Normen:
BewG § 145 Abs. 3 Satz 3 ; BewG § 146 Abs. 6 ; BewG § 146 Abs. 7 ;

Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks als fiktiv unbebautes Grundstück

FG Nürnberg, Urteil vom 14.03.2002 - Aktenzeichen IV 456/00

DRsp Nr. 2002/12234

Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks als fiktiv unbebautes Grundstück

Zur Ermittlung des Grundstückswertes eines bebauten Grundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer gem. §§ 146 Abs. 6, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG und zur Nachweispflicht des Steuerpflichtigen gem. § 146 Abs. 7 BewG.

Normenkette:

BewG § 145 Abs. 3 Satz 3 ; BewG § 146 Abs. 6 ; BewG § 146 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Streitig sind der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des bebauten Grundstücks Sch.-Weg 1 in A. als fiktiv unbebautes Grundstück nach §§ 146 Abs. 6, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG und die Zuordnung des ererbten Anteils an diesem Grundstück.