I. Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) im Falle einer Testamentsvollstreckung mit Dauernachlaßverwaltung die im Steuerfestsetzungsverfahren zu erteilenden Einkommensteuerbescheide neben dem Erben auch dem Testamtsvollstrecker zu erteilen und etwa überzahlte Steuerbeträge dem Erben oder dem Testamtsvollstrecker zu erstatten habe. Die Erstattung hatten FA und Finanzgericht (FG) übereinstimmend abgelehnt. Abweichend vom FA hatte das FG die Erteilung von Duldungsbescheiden (als Informationsgrundlage verstanden) zuerkannt.
II. Die Revision des Testamentsvollstreckers ist nicht begründet. I.
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