I. Die Kläger sind die Erben der 1979 gestorbenen Frau B. Der vorliegende Rechtsstreit geht um eine Erbschaftsteuer, welche das beklagte Finanzamt (FA) gegen Frau B festgesetzt hat.
Anlaß der Steuerfestsetzung war der Tod der Frau A F im Jahre 1977. Diese war Hofvorerbin des 1965 gestorbenen H F gewesen; Hofnacherbin war Frau B. Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob und ggf. wie die Ansprüche aus einem notariell beurkundeten Vertrag zu bewerten sind, den die Hofvorerbin 1974 mit der N Wohnungsbaugesellschaft (N) über ein zu dem Hof gehörendes Grundstück abgeschlossen hatte.
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