I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine KG- hatte ihr Anlagevermögen an die X-KG verpachtet. Der hierüber geschlossene Vertrag bezog künftige Ersatz- und Neuinvestitionen der Klägerin in die Verpachtung mit ein. Die bei der Klägerin anfallenden Verwaltungsarbeiten erledigte die X-KG gegen eine pauschale Vergütung. Ebenso besorgte sie über Verrechnungskonto den Zahlungsverkehr für die Klägerin.
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