BFH - 19.01.1982 (VIII R 21/77) - DRsp Nr. 1997/15257
BFH, vom 19.01.1982 - Aktenzeichen VIII R 21/77
DRsp Nr. 1997/15257
»Setzen sich die Gesellschafter einer KG nach Auflösung der Gesellschaft durch Realteilung auseinander, so haben sie ein Wahlrecht, entweder einen Aufgabegewinn der Gesellschaft zu versteuern und dann in ihren Bilanzen den Teilwert der ihnen zugeteilten Wirtschaftsgüter anzusetzen oder - wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist - den Buchwert dieser Wirtschaftsgüter fortzuführen.«
Normenkette:
EStG § 16, § 6 Abs. 1 Nr. 5, 6 ;
Gründe:
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