I. Streitig ist, ob ein Forderungserlaß im Zusammenhang mit der Übernahme neuer, durch eine Kapitalerhöhung geschaffener Stam manteile an einer vom Übernehmer völlig beherrschten Gesellschaft - einer GmbH - beim Übernehmer zu einem steuerpflichtigen Gewi nn führt.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, erwarb im Jahre 1954 sämtliche Geschäftsanteile der T-GmbH im Nennbetr ag von 1MioDM sowie eine Forderung der Verkäuferin der Anteile gegen die T-GmbH über 800.000 DM. Als Kaufpreis wurden 400.000 DM für die Geschäftsanteile und 600.000 DM für die Forderung vereinbart.
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