BFH - Urteil vom 10.04.1991 (XI R 7, 8/84) - DRsp Nr. 1996/11042
BFH, Urteil vom 10.04.1991 - Aktenzeichen XI R 7, 8/84
DRsp Nr. 1996/11042
»1. Die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und die vorweggenommene Erbfolge nach einem Miterben können in einem Vertragswerk zusammengefaßt werden. Die Übernahme von Verbindlichkeiten führt hierbei nur insoweit zu Anschaffungskosten, als sie auf die vorweggenommene Erbfolge entfällt.2. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge über ein Grundstück des Privatvermögens stellt die vom bisherigen Eigentümer ausbedungene Einräumung von Nutzungsrechten für sich oder einen Dritten kein Entgelt für die Übertragung des Grundstücks dar.«
Normenkette:
EStDV § 11d; EStG § 7 Abs. 4, § 7b;
Gründe:
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