OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.08.2002
20 W 128/02
Normen:
GBO § 35 § 51 ; BGB § 2363 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2/13 T 224/00 - 08.12.2000,

Bindung des Grundbuchamts an den Erbschein bei Eintragung des Erben als Eigentümer und befreiten Vorerben

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.08.2002 - Aktenzeichen 20 W 128/02

DRsp Nr. 2002/13928

Bindung des Grundbuchamts an den Erbschein bei Eintragung des Erben als Eigentümer und befreiten Vorerben

»Für die Eintragung des Erben als Eigentümer und die damit verbundene Eintragung eines Nacherben ist das Grundbuchamt an den Erbschein gebunden auch hinsichtlich der Formulierung des Umfangs der Befreiung des Vorerben.«

Normenkette:

GBO § 35 § 51 ; BGB § 2363 ;

Gründe: