I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 17. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 3. Der Beteiligte zu 3 hat den Beteiligten zu 1 und 2 die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 660.000 € festgesetzt.
I. Die Erblasserin ist 1990 im Alter von 80 Jahren verstorben. Ihr Ehemann, mit dem sie seit 1933 verheiratet gewesen war, ist 1978 vorverstorben. Der Beteiligte zu 3 (geboren 1934) ist der älteste Sohn des Ehepaares. Ein weiterer Sohn (geboren 1945) ist 1983 kinderlos vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 und 2 (geboren 1939 bzw. 1949) sind die beiden Töchter.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|