Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Weder ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) noch ist die --vorsorglich-- herausgehobene Rechtsfrage grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|