Als örtlich zuständiges Nachlassgericht wird das Notariat Friedrichshafen bestimmt.
I.
Der Erblasser A. H. ist am 10.01.2013 in Friedrichshafen verstorben, wo er sich für ein oder zwei Tage in einem Hospiz befand. Sein Wohnsitz befand sich in der Schweiz.
Das Notariat Pfullendorf hat in seiner Eigenschaft als Verwahrungsgericht am 16.01.2013 ein Testament des Erblassers eröffnet und dieses zur Durchführung des Nachlassverfahrens an das Notariat Überlingen - Nachlassgericht - übersandt. Das Notariat Überlingen hat am 22.03.2013 die Akten an das Notariat Friedrichshafen übersandt, da dieses zur Durchführung des Nachlassverfahrens örtlich zuständig sei.
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