Checkliste: Entlassung des Testamentsvollstreckers |
Ist wirksam eine Testamentsvollstreckung angeordnet worden? Dies kann insbesondere dann fraglich sein, wenn der Erblasser aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags in seiner Testierfreiheit eingeschränkt war. |
Prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob die Formerfordernisse für die Errichtung eines Testaments eingehalten wurden. |
Ist die Person des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser hinreichend bestimmt worden? |
Sofern die Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten erfolgen sollte, prüfen Sie, ob die Frist und Form gem. § 2198 BGB eingehalten wurde. |
Erfolgte eine Bestimmung durch das Nachlassgericht, gilt es zu klären, ob alle Beteiligten vor der Ernennung angehört wurden. |
Ist der Testamentsvollstrecker geschäftsfähig? |
Hat der Testamentsvollstrecker das Amt wirksam angenommen? Hierzu ist gem. § 2202 BGB eine unbedingte und unbefristete Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erforderlich. |
Welche Aufgaben sind dem Testamentsvollstrecker übertragen worden? Auseinandersetzung, Vermächtniserfüllung, Dauervollstreckung? |
Dauert die Testamentsvollstreckung noch an oder ist sie bereits erloschen? |
Wurde ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt? |
Welche Pflichtverletzungen werden dem Testamentsvollstrecker vorgeworfen? |
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|