Checkliste: Entlassung des Testamentsvollstreckers

Checkliste: Entlassung des Testamentsvollstreckers

 

Ist wirksam eine Testamentsvollstreckung angeordnet worden? Dies kann insbesondere dann fraglich sein, wenn der Erblasser aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags in seiner Testierfreiheit eingeschränkt war.

Prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob die Formerfordernisse für die Errichtung eines Testaments eingehalten wurden.

Ist die Person des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser hinreichend bestimmt worden?

Sofern die Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten erfolgen sollte, prüfen Sie, ob die Frist und Form gem. § 2198 BGB eingehalten wurde.

Erfolgte eine Bestimmung durch das Nachlassgericht, gilt es zu klären, ob alle Beteiligten vor der Ernennung angehört wurden.

Ist der Testamentsvollstrecker geschäftsfähig?

Hat der Testamentsvollstrecker das Amt wirksam angenommen? Hierzu ist gem. §  2202 BGB eine unbedingte und unbefristete Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erforderlich.

Welche Aufgaben sind dem Testamentsvollstrecker übertragen worden? Auseinandersetzung, Vermächtniserfüllung, Dauervollstreckung?

Dauert die Testamentsvollstreckung noch an oder ist sie bereits erloschen?

Wurde ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt?

Welche Pflichtverletzungen werden dem Testamentsvollstrecker vorgeworfen?