I.
Der Beteiligte, geboren am 23. November 1931, ist der Neffe der Erblasserin. Er begehrt nach einer Erbausschlagung die Einziehung eines zu seinen Gunsten erteilten Erbscheins.
Ausweislich des gemeinschaftlichen Erbscheins des Staatlichen Notariats Wolmirstedt vom 26. Juni 1968 ist der Beteiligte zu 1/14 Erbe der Erblasserin. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 22. Juni 2005, eingegangen bei dem Amtsgericht Wolmirstedt am selben Tage, teilte der Beteiligte mit, dass er anlässlich eines ihm übermittelten Einheitswertbescheides des Finanzamts und der anschließenden Überprüfungen beim Grundbuchamt festgestellt habe, dass er als Erbe Mitglied der Erbengemeinschaft nach der Erblasserin sei. Da die Erbschaft überschuldet sei, schlage er die Erbschaft aus.
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