Checkliste: Anwendung der EuErbVO für Erbfälle ab dem 15.07.2018 |
Gehen Sie die Prüfungsschritte für die Anwendung der EuErbVO durch (siehe Checkliste in Kapitel 14.A.10) und erheben Sie abhängig vom Sachverhalt u.a. folgende Daten: |
Chronologie verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte |
Staatsangehörigkeit des Erblassers |
Sonstige Aspekte zur Klärung von Vorfragen (z.B. Geschäftsfähigkeit, Adoption) |
Zeitpunkt der Eheschließung / Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Bestimmung des Güterstands |
Erfassung der gesetzlichen Erbfolge |
Ort und Zeitpunkt der Testamentserrichtung (zur Prüfung des anwendbaren Errichtungsstatuts und der Gültigkeit etwaiger gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge/Anwendbarkeit von Art. 83 EuErbVO) |
Erfassung von Bezügen zu Drittstaaten/Heranziehung vorrangiger Abkommen |
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