FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.05.2002
2 K 1488/99
Normen:
EigZUlG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 137
ZEV 2003, 128

Eigenheimzulage: § 2 Abs. 1 EigZulG setzt voraus,

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 2 K 1488/99

DRsp Nr. 2002/18205

Eigenheimzulage: § 2 Abs. 1 EigZulG setzt voraus,

Ist der Erwerber einer Wohnung wirtschaftlich gehindert, über das Wohnungseigentum zu verfügen, etwa eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens eintragen zu lassen, oder die Wohnung auf Dauer zu vermieten und ist er weiterhin verpflichtet, im Falle der endgültigen Aufgabe der Wohnung das Eigentum an den ursprünglichen Eigentümer zurück zu übertragen, so hat er wirtschaftlich gesehen lediglich ein bedingt-befristetes persönliches Nutzungsrecht erworben, das die Gewährung einer Eigenheimzulage nicht rechtfertigt. (Fortführung der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11.1.1989 EFG 1989, 293).

Normenkette:

EigZUlG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.

Die im April 1922 geborene Klägerin ist alleinstehend, sie wird nicht zur Einkommensteuer veranlagt.